MitgliedSchaft
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr. Danach ist der Austritt dem Vorstand schriftlich 3 Monate vorher zu erklären.
Das austretende Mitglied hat seine Beitragspflicht bis zum Halbjahresende zu erfüllen (§ 5 Vereinssatzung)
Aktive Mitglieder zahlen einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,00